AGB

Einkaufsbedingungen

 

Präambel

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und STEREON sind ausschließlich nachstehende Einkaufsbedingungen maßgebend. Alle Bestellungen sowie abweichende Bedingungen eines Auftragnehmers, oder mögliche Änderungen und Nachträge bedürfen immer der Schriftform. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Hattert. STEREON ist berechtigt, eine Bestellung kostenfrei zu widerrufen, wenn der Auftragnehmer diese trotz Aufforderung nicht spätestens innerhalb eine Woche nach Erhalt unverändert bestätigt hat.

Einkaufspreise

Sämtliche mit dem Auftragnehmer ausgemachten Preise sind Festpreise. Sie schließen alle Aufwendungen im Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ein. Nachträge sind ausgeschlossen.

Liefertermine und -fristen

Mit dem Auftragnehmer vereinbarte Fristen für Lieferungen und Leistungen sind verbindlich. Über eingetretene oder vorhersehbare Verzögerungen hat der Auftragnehmer STEREON unmittelbar zu informieren. Teillieferungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Gerät der Auftragnehmer verschuldet durch Überschreiten des Liefertermins in Verzug, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Schadensersatz, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, zu fordern. Leistet der Auftragnehmer nicht innerhalb einer zur Nacherfüllung angemessenen, von STEREON bestimmten Frist, so sind wir berechtigt, einen Dritten mit der Vertragserfüllung zu beauftragen und vom Auftragnehmer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen und Mehrkosten zu verlangen. Das Recht des Auftragsnehmers zur Nacherfüllung und die Verpflichtung die Leistung abzunehmen, erlischt nach diesem Fristablauf.

Rechnungen und Zahlungen

Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung, getrennt von der Sendung einzureichen. Die Frist für die Bezahlung beginnt mit dem Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung, frühestens jedoch mit Tag der Übernahme der Ware bzw. Leistung. Zahlungen bedeuten nicht die vertragsgemäße Anerkennung der Lieferung oder Leistung.

Mängel, Gewährleistung und Rücksendung

Gelieferte Waren und Leistungen müssen frei von Rechten Dritter sein. Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung werden dem Auftragnehmer unverzüglich nachdem sie festgestellt werden, angezeigt. Soweit nichts anderes mit dem Auftragnehmer vereinbart wird, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. STEREON ist berechtigt, eine Lieferung bei teilweiser Nichteinhaltung der vereinbarten Qualität vollständig zurückzuweisen. Mangelhafte Leistungen sind unverzüglich durch Leistung einer mangelfreien Wiederholung zu ersetzen oder durch Beseitigung des Mangels nachzubessern. Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung sind wir berechtigt, den Mangel und etwa dadurch entstandene Schäden auf Kosten des Auftragnehmers durch einen Dritten beseitigen zu lassen. Eine Frist ist dann nicht erforderlich, wenn die Nacherfüllung unmöglich oder fehlgeschlagen ist, wenn der Auftragnehmer die Nacherfüllung ablehnt, oder diese wegen unverhältnismäßiger Kosten ablehnt, oder die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Mangelbeseitigung durch Dritte rechtfertigen. Auch im Fall von Rechtsmängeln ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet.

Technische Unterlagen, Vertraulichkeit

Technische Unterlagen, Zeichnungen, etc. sind das materielle und geistige Eigentum von STEREON und sind durch Urheberrecht, sowie als Geschäftsgeheimnisse geschützt. Sie sind einschließlich aller gegebenenfalls angefertigten Duplikate sofort nach Ausführung eines Auftrages zurückzugeben. Der Auftragnehmer darf die genannten Gegenstände nur zur Durchführung des Auftrages verwenden und sie Dritten generell nicht zugänglich machen. Das gleiche gilt für die in diesen Gegenständen enthaltenen Informationen. Die Ausstellung, Veröffentlichung oder Bewerbung, sowie insbesondere die Herstellung für Dritte von speziell für STEREON gefertigten Erzeugnissen, bedürfen unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Freistellung bei Mängeln, Schutzrechte

Der Auftragnehmer stellt STEREON von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte, aus welchem Grund auch immer, wegen eines vom Auftragnehmer zu vertretenen Mangels an einer erbrachten Leistung erheben, und trägt die notwendigen Kosten einer dadurch verursachten Rechtsverfolgung. Insbesondere steht der Auftragnehmer dafür ein, dass durch seine Lieferungen und Leistungen keine Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden.

Gefahrübergang, Eigentumsrechte

Die Gefahr geht bei Lieferung, bzw. bei Maschinen und Anlagen nach erfolgreicher Inbetriebnahme auf STEREON über. Bei Lieferung von Waren unter Eigentumsvorbehalt sind wir zur Weiterveräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Spätestens mit der Zahlung des vollen Kaufpreises wird STEREON uneingeschränkter Eigentümer der Ware.

Materialbeistellungen

Von uns beigestelltes Material bleibt Eigentum von STEREON und ist vom Auftragnehmer unentgeltlich und getrennt von sonstigen Sachen des Auftragnehmers zu verwahren und auf seine Kosten zu versichern. Verarbeitet der Auftragnehmer das beigestellte Material weiter, so wird STEREON unmittelbar Eigentümer der hierdurch entstehenden Sachen. Macht das beigestellte Material nur einen Teil der neuen Sachen aus, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend dem Anteil, der dem beigestellten Materialwert entspricht.

Gesetzliche Vorschriften

Für alle Lieferungen und Leistungen sind die Verordnung über gefährliche Stoffe sowie die Sicherheitsempfehlungen der zuständigen deutschen und europäischen Fachgremien oder Fachverbände, wie z. B. VDE, VDI, DIN, ECHA, etc. zu beachten. Bei Maschinen, Anlagen und sonstigen Geräten, ist eine technische Beschreibung, eine Gebrauchsanleitung, sowie Übereinstimmungserklärung mit gesetzlichen Bestimmungen kostenlos mitzuliefern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ausfuhrgenehmigungspflichtige Ware als solche zu kennzeichnen und die Zolltarifnummer, die entsprechende Ausfuhrlistennummer, bzw. im Bedarfsfall auch die US Zollcode-Nummer mitteilen.

Recht und Gerichtsstand

Auf alle Rechtsverhältnisse findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland und die Regeln des UNKaufrechts über Verträge über den internationalen Warenkauf ("UN-CISG") Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hattert. Daneben ist STEREON jedoch auch berechtigt, am Gerichtsstand des Auftragnehmers Klage zu erheben. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so steht dies der Wirksamkeit im Übrigen nicht entgegen. In einem solchen Fall wird ersatzweise eine solche Bestimmung vereinbart, die wirksam und durchführbar ist und die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt.